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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Sprachschule „Die 12 Sterne“ ist eine unabhängige Sprachschule für verschiedene Fremdsprachen und Deutsch als Fremdsprache. Sie ist offen für alle Schüler/-innen aller Nationen, Kulturen und Religionen.

1. Geltungsbereich

Für alle Sprachkurse gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen.

2. Zustandekommen des Vertrages

Mit der Anmeldung zu den Kursen der Sprachschule wird dieser der Abschluss eines Schulungsvertrages verbindlich angeboten. Die Anmeldung kann ausschließlich auf den von der Sprachschule herausgegebenen Anmeldebögen vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt im Zweifel für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Unterzeichnende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch die Sprachschule zustande.

Mit der verbindlichen Anmeldung zu den Kursen der Sprachschule werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung anerkannt. Der Teilnehmer bestätigt, das Original der Anmeldung erhalten zu haben.

Die Sprachschule erhebt keine Aufnahmegebühr.

Anschriftenänderungen der Teilnehmer sind der Sprachschule unverzüglich mitzuteilen. 

3. Rechte des Teilnehmers, Kursinhalte und Termine

Der Teilnehmer ist berechtigt, sämtliche, dem Kurs dienende Einrichtungen während der Kurszeiten zu benutzen. Die Kursangebote werden durch Aushang bekannt gegeben und vom Teilnehmer anerkannt. 

In der Sprachschule werden folgende Kurse angeboten:
• Einzelunterricht
• Duounterricht (geschlossene Gruppen)
• Allgemeine Sprachkurse (mind. drei Personen)

Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Ein Unterrichtstermin besteht aus mindestens zwei Unterrichtsstunden.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Allgemeinen Sprachkursen drei Personen. Melden sich weniger als drei Personen zu einem Kurs an, behält sich die Sprachschule vor, den Kurs zu verlegen, mit anderen Kursen zusammen zu legen oder ganz abzusagen.

4. Haftungsausschluss

Eine Haftung der Sprachschule für leichte Fahrlässigkeit, auch aus außervertraglicher Haftung für eventuell auftretende Schäden, die sich der Teilnehmer bei der Benutzung der Einrichtungen der Sprachschule bzw. durch Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen zuzieht, ist ausgeschlossen. Die Sprachschule haftet insbesondere nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld.

5. Bezahlung

Die Kursgebühr ist insgesamt im Voraus fällig. Sie kann vom Konto des Teilnehmers abgebucht oder vom Teilnehmer überwiesen werden. Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung, die bis spätestens zum zweiten Unterrichtstermin zu begleichen ist. Kommt ein Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, hat er für jede Mahnung Kosten in Höhe von 5,00 EUR zu zahlen. Der Teilnehmer hat daneben sämtliche durch den Verzug entstehende Kosten zu tragen. Die Kursgebühr ist auch dann vollständig zu bezahlen, wenn die Leistungen der Sprachschule nicht in Anspruch genommen werden. Sollte es zu Rückbuchungen kommen, die nicht von der Sprachschule verschuldet werden, werden dem Teilnehmer die Rücklastgebühren in Rechnung gestellt. 

7. Unterrichtsausfall

Die Sprachschule bleibt an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Dies entbindet jedoch nicht von der Zahlungspflicht der Kursgebühren. Die Ausfallstunden werden nachgeholt, wodurch sich die Laufzeit der Kurse entsprechend verlängert.

Nur für Allgemeine Sprachkurse (mit mindestens drei Teilnehmern): Nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen aus in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen entbinden nicht von den Verpflichtungen dieses Vertrages. Beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, Schulferien, berufliche Verhinderungen oder andere persönliche Gründe versäumter Unterricht kann nicht nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.

In Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit der Inhaberin der Sprachschule für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden. In diesen Fällen verlängert sich die Dauer der Kursmitgliedschaft um die Zeit, in welcher der Teilnehmer pausiert.

Hinweis: Wenn Sie bereits bei der Buchung wissen, dass Sie den Kurs nur unregelmäßig besuchen können, empfehlen wir den Erwerb einer 10erKarte, die Ihnen bei einer Gültigkeit von sechs Monaten insgesamt ein Kontingent von 20 Stunden (entspricht in der Regel 10 Termine) einräumt, über das Sie frei disponieren können.

Teilnehmer von Einzelunterricht oder geschlossenen Gruppen müssen vereinbarte Termine rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher telefonisch im Büro der Sprachschule absagen. Nicht oder zu spät abgesagte Termine können nicht nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht. 

Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie den
Kurs nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Unterrichtsvorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchs entnehmen Sie bitte untenstehend Ziffer 9. 

Wird es der Sprachschule aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz. 

8. Änderungen

Preisänderungen oder Abweichungen einzelner Kursangebote von dem vereinbarten Inhalt des Schulvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Sprachschule nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen. Die Sprachschule ist insbesondere berechtigt, im Falle von erheblichen Kostensteigerungen die Kursgebühren angemessen zu erhöhen. Dies gilt nicht bei Abschluss von Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten.

Bei hiernach zulässigen Preiserhöhungen um mehr als 10% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Unterrichtsleistung ist der Teilnehmer berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten. 

Im Übrigen behält sich die Sprachschule vor, die Lehrkräfte zu wechseln, soweit es sich dabei um gleiche oder vergleichbare Qualifikationen handelt.

Die Verlegung der Schulräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem etwaigen Rechtsnachfolger der Sprachschule bindend.

Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 7)

Die Rücktrittspauschale beträgt
• bis zum 30. Tag vor Kursbeginn 0% der Kursgebühr,
• vom 29. bis 15. Tag vor Kursbeginn 15% der Kursgebühr, 
• vom 14. bis 10. Tag vor Kursbeginn 30% der Kursgebühr, 
• vom 9. bis 6. Tag vor Kursbeginn 50% der Kursgebühr, 
• bei weniger als 6 Tagen vor Kursbeginn 75% der Kursgebühr,
• bei Nichterscheinen zu Kursbeginn oder bei vorzeitigem Abbruch 100% der Kursgebühr;
• in allen Fällen mindestens 40,00 EUR.

Der Nachweis eines geringeren Schadens steht dem Teilnehmer frei.

9. Kursmaterial

Kosten für Kursmaterialen sind nicht im Kurspreis enthalten und müssen vor Ort bezahlt werden.

10. Vereinbarungen mit Sprachlehrern

Vereinbarungen über die Erteilung von Sprachunterricht zwischen Kunden und Sprachlehrern, die ohne Wissen oder Beteiligung der Sprachschule erfolgen, sind unzulässig und führen zur kostenpflichtigen Abmahnung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch die Sprachschule.

11. Datenschutz

Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungen und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden. Alle personenbezogenen Daten, die der Sprachschule zur Ver-tragsabwicklung zur Verfügung gestellt werden, werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. 

12. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, jede Änderung oder Ergänzung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Berlin.


Berlin am 16. Mai 2011

 

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